Im Rahmen von Fachplanungen sowie Vorhabensplanungen, die einer Prüfung der Umweltverträglichkeit nach Anlage 1 zu § 3 UVPG oder der Eingriffsregelung gemäß §8 BNatSchG unterliegen, bestehen die Erfordernisse von aktuellen bzw. projektspezifischen Grundlagenerhebungen.
Die Schimmelmann Consult bietet in verschiedenen Fachdisziplinen Kartierungen an:
- Vegetationskundliche Kartierung
- Faunistische Kartierung
- Bodenkundliche Kartierung.
Unter Anwendung von Standards und von Kartieranleitungen, z. B. der Anleitung für Biotopkartierungen der Bundesländer, der Bodenkundlichen Kartieranleitung (AG Boden 1994) werden in enger Abstimmung mit Fachbehörden Daten im Gelände erfasst sowie textlich und kartographisch aufbereitet.
Aufgrund der bisher durchgeführten Forschungsprojekte und Planungen verfügen unsere Mitarbeiter insbesondere über umfangreiche Grund- und Detailkenntnisse der naturräumlichen Ausstattung der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
|